49 Vnd sol zum Sündopffer fur das haus nemen zween Vogel / Cedern holtz / vnd rosinfarbe wolle vnd Jsop.
50 Vnd den einen Vogel schlachten in einem erden gefess an einem fliessenden wasser.
51 Vnd sol nemen das Cedern holtz / die rosinfarbe wolle / den Jsop / vnd den lebendigen Vogel / vnd in des geschlachten Vogels blut tuncken / an dem fliessenden wasser / vnd das haus sieben mal besprengen.
52 Vnd sol also das haus entsündigen mit dem blut des Vogels / vnd mit fliessendem wasser / mit dem lebendigen Vogel / mit dem Cedern holtz / mit Jsopen vnd mit rosinfarbe wolle.
53 Vnd sol den lebendigen Vogel lassen hin aus fur die Stad ins frey feld fliegen / vnd das haus versünen / so ists rein.
54 DAs ist das Gesetz vber allerley mal des Aussatzs vnd Grinds
55 vber den Aussatz der kleider / vnd der heuser/
56 vber die beulen / gnetz vnd eiter weis/
57 Auff das man wisse / wenn etwas vnrein oder rein ist / Das ist das Gesetz vom Aussatz.
Capitel 15
1 VND DER HERR redet mit Mose vnd Aaron / vnd sprach/
2 Redet mit den kindern Jsrael / vnd sprecht zu jnen. Wenn ein Man an seinem fleisch einen flus hat / der selb ist vnrein/
3 Denn aber ist er vnrein an diesem flus / wenn sein fleisch vom flus eitert oder verstopfft ist/
4 Alle lager darauff er ligt / vnd alles darauff er sitzt / wird vnrein werden.
5 Vnd wer sein lager anrüret / der sol seine kleider wasschen vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend.
6 VND wer sich setzt / da er gesessen ist / der sol seine kleider wasschen / vnd sich mit wasser baden / Vnd vnreine sein bis auff den abend.
7 Wer sein fleisch anrüret / der sol seine kleider wasschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnreine sein bis auff den abend.
8 Wenn er seinen speichel wirfft auff den der rein ist / der sol seine kleider wasschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend.
9 Vnd der sattel darauff er reitet / wird vnrein werden.
10 Vnd wer anrüret jrgent etwas / das er vnter sich gehabt hat / Der wird vnrein sein bis auff den abend. Vnd wer solchs tregt / der sol seine kleider waschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend.
11 Vnd welchen er anrüret ehe er die hende wesscht / der sol seine kleider wasschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend.
12 Wenn er ein erden gefess anrüret / das sol man zubrechen / Aber das hültzen fass sol man mit wasser spüren.
13 VND wenn er rein wird von seinem flus / So sol er sieben tage zelen / nach dem er rein worden ist / vnd seine kleider wasschen / vnd sein fleisch mit fliessendem wasser baden / so ist er rein.
14 Vnd am achten tage sol er zwo Dordeltauben oder zwo Jungetauben nemen / vnd fur den HERRN bringen fur der thür der Hütten des Stiffts / vnd dem Priester geben.
15 Vnd der Priester sol aus einer ein Sündopffer / aus der andern ein Brandopffer machen / vnd jn versünen fur dem HERRN seines flus halben.
16 WEnn einem Man im schlaff der Samen entgehet / der sol sein gantzes fleisch mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend.
17 Vnd alles kleid vnd alles fell / das mit solchem samen befleckt ist / sol er wasschen mit wasser / vnd vnrein sein bis auff den abend.
18 Ein Weib / bey welchem ein solcher ligt / die sollen sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend.
19 WEnn ein Weib jrs leibs Blutflus hat / die sol sieben tag bey seit gethan werden / Wer sie anrüret / der wird vnrein sein bis auff den abend.
20 Vnd alles worauff sie ligt / so lang sie jre zeit hat / wird vnrein sein / vnd worauff sie sitzt / wird vnrein sein.
21 Vnd wer jr lager anrüret / der sol seine kleider wasschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend.
22 Vnd wer anrüret jrgent was / darauff sie gesessen hat / sol seine kleider wasschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend.
23 Vnd wer anrüret das auf jren Lager / oder wo sie gesessen / gelegen oder gestanden hat / sol vnrein sein bis auff den abend.
24 Vnd wenn ein Man bey jr ligt / vnd es kompt sie jre zeit an bey jm / der wird sieben tage vnrein sein.
25 WEnn aber ein Weib jren Blutflus eine lange zeit hat / nicht allein zur gewönlicher zeit / sondern auch vber die gewönlichen zeit / So wird sie vnrein sein / so lange sie fleusst / Wie zur zeit jrer absonderung / So sol sie auch hie vnrein sein.
26 Alles lager darauff sie ligt die gantze zeit jrs flus / sol sein wie das lager jrer absonderung. Vnd alles worauff sie sitzt / wird vnrein sein / gleich der vnreinigkeit jrer absonderung.
27 Wer der etwas anrüret / der wird vnrein sein / Vnd sol seine kleider wasschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend.
28 WJrd sie aber rein von jrem flus / So sol sie sieben tage zelen / darnach sol sie rein sein.
29 Vnd am achten tage sol sie zwo Dordeltauben oder zwo Junge tauben nemen / vnd zum Priester bringen / fur die thür der Hütten des Stiffts.
30 Vnd der Priester sol aus einer machen ein Sündopffer / aus der andern ein Brandopffer / vnd sie versünen fur dem HERRN vber dem flus jrer vnreinigkeit.
31 So solt jr die kinder Jsrael warnen fur jrer vnreinigkeit / das sie nicht sterben in jrer vnreinigkeit / wenn sie meine Wonunge verunreinigen / die vnter euch ist.
32 DAS ist das Gesetz vber den / der einen Flus hat / vnd dem der Same im schlaff entgehet / das er vnrein dauon wird.
33 Vnd vber die die jren Blutflus hat. Vnd wer einen Flus hat / es sey Man oder Weib / Vnd wenn ein Man bey einer vnreinen ligt.
Capitel 16
1 VND DER HERR redet mit Mose (nach dem die zween söne Aarons gestorben waren / da sie fur dem HERRN opfferten)
2 vnd sprach / Sage deinem bruder Aaron / Das er nicht allerley zeit in das inwendige Heiligthum gehe hinder dem Furhang / fur dem Gnadenstuel der auff der Laden ist / das er nicht sterbe / Denn ich wil in einer Wolcken erscheinen auff dem Gnadenstuel. Leui. 10.
3 SOndern da mit sol er hin ein gehen / Mit einem jungen Farren zum Sündopffer / vnd mit einem Wider zum Brandopffer.
4 Vnd sol den heiligen leinen Rock anlegen / vnd leinen Niderwad an seinem Fleisch haben / vnd sich mit einem leinen Gürtel gürten / vnd den leinen Hut auff haben / Denn das sind die heiligen Kleider / Vnd sol sein Fleisch mit wasser baden / vnd sie anlegen.
5 Vnd sol von der Gemeine der kinder Jsrael zween Zigenböck nemen zum Sündopffer / vnd einen Wider zum Brandopffer.
6 VNd Aaron sol den Farren sein Sündopffer erzu bringen / vnd sich vnd sein haus versünen.
7 Vnd darnach die zween Böck nemen / vnd fur den HERRN stellen fur der thür der Hütten des Stiffts.
8 Vnd sol das Los werffen vber zween Böck / ein los dem HERRN / vnd das ander dem ledigen Bock.
9 Vnd sol den Bock / auff welchen des HERRN los fellet / opffern zum Sündopffer.
10 Aber den Bock / auff welchen das los des ledigen fellet / sol er lebendig fur den HERRN stellen / das er jn versüne / vnd lasse den ledigen Bock in die wüste.
11 Vnd also sol er denn den Farren seins Sündopffers erzu bringen / vnd sich vnd sein haus versünen / vnd sol jn schlachten.
12 VND sol einen Napff vol glut vom Altar nemen / der fur dem HERRN stehet / vnd die hand vol zustossens Reuchwergs / vnd hin ein hinder den Furhang bringen.
13 Vnd das Reuchwerg auffs fewr thun fur dem HERRN / das der nebel vom Reuchwerg den Gnadenstuel bedecke / der auff dem Zeugnis ist / das er nicht sterbe.
14 Vnd sol des bluts vom Farren nemen / vnd mit seinem finger gegen dem Gnadenstuel sprengen fornen an / Sieben mal sol er also fur dem Gnadenstuel mit seinem finger vom blut sprengen.
15 DARnach sol er den Bock / des volcks Sündopffer / schlachten / vnd seines Bluts hin ein bringen hinder den Furhang / vnd sol mit seinem blut thun / wie er mit des Farren blut gethan hat / vnd da mit auch sprengen forne gegen den Gnadenstuel.
16 Vnd sol also versünen das Heiligthum von der vnreinigkeit der kinder Jsr
ael / vnd von jrer vbertrettung / in allen jren sünden / Also sol er thun der Hütten des Stiffts / denn sie sind vnrein die vmb her ligen. Ebr. 9.; Ebr. 10.
17 KEin Mensch sol in der Hütten des Stiffts sein / wenn er hin ein gehet zu versünen im Heiligthum / bis er er ausgehe / Vnd sol also versünen sich vnd sein haus / vnd die gantze gemeine Jsrael.
18 Vnd wenn er eraus gehet zum Altar der fur dem HERRN stehet / sol er jn versünen / Vnd sol des bluts vom Farren vnd des bluts vom Bock nemen / vnd auff des Altars hörner vmb her thun.
19 Vnd sol mit seinem finger vom blut drauff sprengen sieben mal / vnd jn reinigen vnd heiligen von der vnreinigkeit der kinder Jsrael. Luc. 1.; Ebre. 9.
20 VND wenn er volnbracht hat das versünen des Heiligthums / vnd der Hütten des Stiffts / vnd des Altars / so sol er den lebendigen Bock er zu bringen.
21 Da sol denn Aaron seine beide hende auff sein heubt legen / vnd bekennen auff jn alle missethat der kinder Jsrael / vnd alle jre vbertrettung / in alle jren sunden / vnd sol sie dem Bock auff das Heubt legen / vnd jn durch einen Man der furhanden ist / in die wüsten lauffen lassen/
22 Das also der Bock alle jre missethat auff jm in eine wildnis trage / vnd lasse jn in die wüste.
23 VND Aaron sol in die Hütten des Stiffts gehen / vnd ausziehen die leinen Kleider / die er anzog / da er in das Heiligthum gieng / vnd sol sie da selbs lassen.
24 Vnd sol sein Fleisch mit wasser baden an heiliger stete / vnd sein eigen Kleider anthun. Vnd eraus gehen / vnd sein Brandopffer vnd des volcks Brandopffer machen / vnd beide sich vnd das Volck versünen/
25 Vnd das fett vom Sündopffer auff dem Altar anzünden.
26 Der aber den ledigen Bock hat ausgefürt / sol seine Kleider wasschen / vnd sein Fleisch mit wasser baden / vnd darnach ins Lager komen.
27 DEn Farren des Sündopffers vnd den Bock des Sündopffers / welcher blut in das Heiligthum zu versünen gebracht wird / sol man hin aus führen fur das Lager / vnd mit fewr verbrennen / beide jr haut / fleisch vnd mist.
28 Vnd der sie verbrennet / sol seine Kleider wasschen / vnd sein Fleisch mit wasser baden / vnd darnach ins Lager komen.
29 AVch sol euch das ein ewigs Recht sein / Am zehenden tage des siebenden monden solt jr ewrn Leib casteien / vnd kein werck thun / er sey Einheimisch oder Frembder vnter euch.
30 Denn an diesem tage geschicht ewr Versünung / das jr gereinigt werdet / von allen ewrn sünden werdet jr gereinigt fur dem HERRN.
31 Darumb sols euch der grösste Sabbath sein / vnd jr solt ewrn Leib demütigen / Ein ewig Recht sey das. Leui. 23.; Deut. 16.
32 ES sol aber solche Versünung thun ein Priester / den man geweihet vnd des hand man gefüllet hat zum Priester an seins vaters stat. Vnd sol die leinen Kleider anthun / nemlich / die heiligen Kleider/
33 vnd sol also versünen das heilige Heiligthum / vnd die Hütten des Stiffts / vnd den Altar / vnd die Priester vnd alles volck der Gemeine.
34 Das sol euch ein ewigs Recht sein das jr die kinder Jsrael versünet von allen jren sunden / im jar ein mal / Vnd Mose thet / wie jm der HERR geboten hatte. Ebre. 9.
Capitel 17
1 VND DER HERR redet mit Mose / vnd sprach/
2 Sage Aaron vnd seinen Sönen / vnd allen kindern Jsrael / vnd sprich zu jnen / Das ists / das der HERR geboten hat.
3 Welcher aus dem haus Jsrael ein ochsen oder lamb / oder zigen schlacht in dem Lager oder aussen fur dem Lager/
4 vnd nicht fur die thür der Hütten des Stiffts bringet / das dem HERRN zum Opffer gebracht werde fur der Wonunge des HERRN / Der sol des bluts schüldig sein / als der blut vergossen hat / Vnd solcher Mensch sol ausgerottet werden aus seinem Volck.
5 DArumb sollen die kinder Jsrael jre Opffer / die sie auff dem freien feld opffern wollen / fur den HERRN bringen / fur die thür der Hütten des Stiffts / zum Priester / vnd alda jre Danckopffer dem HERRN opffern.
6 Vnd der Priester sol das blut auff den Altar des HERRN sprengen / fur der thür der Hütten des Stiffts / vnd das fett anzünden zum süssen geruch dem HERRN.
7 Vnd mit nicht jre Opffer hinfort den Feldteufeln opffern / mit den sie huren / Das sol jnen ein ewiges Recht sein bey jren Nachkommen.
8 Darumb soltu zu jnen sagen / Welcher Mensch aus dem hause Jsrael / oder auch ein Frembdlinger der vnter euch ist / der ein Opffer oder Brandopffer thut/
9 vnd bringts nicht fur die thür der Hütten des Stiffts / das ers dem HERR thue Der sol ausgerottet werden von seinem Volck.
10 VND welcher Mensch / er sey vom haus Jsrael oder ein Frembdlinger vnter euch / jrgent Blut isset / wider den wil ich mein Andlitz setzen / vnd wil jn mitten aus seinem volck rotten.
11 Denn des Leibs leben ist im blut / vnd ich habs euch zum Altar gegeben / das ewre Seelen damit versünet werden / Denn das blut ist die versünung furs leben.
12 Darumb hab ich gesagt den kindern Jsrael / Keine Seele vnter euch sol blut essen / auch kein Frembdlinger der vnter euch wonet. Act. 15.; Leui. 3.; Deut. 12.
13 VND welcher Mensch / er sey vom haus Jsrael oder ein Frembdlinger vnter euch / der ein Thier oder Vogel fehet auff der jaget / das man isset / der sol desselben blut vergiessen vnd mit erden zuscharren.
14 Denn des Leibs leben ist in seinem blut / so lang es lebet / Vnd ich hab den kindern Jsrael gesagt / Jr solt keins leibs blut essen / Denn des leibs leben ist in seinem blut / Wer es isset / Der sol ausgerottet werden.
15 Vnd welche Seele ein Ass oder was vom Wild zürissen ist / isset / er sey ein Einheimischer oder Frembdlinger / der sol sein kleid wasschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend / so wird er rein.
16 Wo er seine kleider nicht wasschen noch sich baden wird / So sol er seiner missethat schüldig sein.
Capitel 18
1 VND DER HERR redet mit Mose / vnd sprach/
2 Rede mit den kindern Jsrael / vnd sprich zu jnen / Jch bin der HERR ewr Gott.
3 Jr solt nicht thun nach den wercken des Lands Egypten / darinnen jr gewonet habt / Auch nicht nach den wercken des Lands Canaan / dar ein ich euch füren wil. Jr solt auch euch nach jrer weise nicht halten/
4 Sondern nach meinen Rechten solt jr thun / vnd meine Satzung solt jr halten / das jr drinnen wandelt / Denn ich bin der HERR ewr Gott.
5 Darumb solt jr meine Satzunge halten vnd meine Rechte / Denn welcher Mensch dieselben thut / der wird da durch leben / Denn ich bin der HERR. Rom. 10.; Galt. 3.
6 NJemand sol sich zu seiner nehesten Blutfreundin thun / jre Schambd zu blössen / Denn ich bin der HERR.
7 Du solt deines Vaters vnd deiner Mutter schambd nicht blössen / Es ist deine Mutter / darumb soltu jre schambd nicht blössen.
8 Du solt deines Vaters weibes schambd nicht blössen / denn es ist deines Vaters schambd.
9 Du solt deiner Schwester schambd / die deines Vaters oder deiner Mutter tochter ist / da heim oder draussen geborn / nicht blössen.
10 Du solt deines sons oder deiner Tochter tochter schambd nicht blössen denn es ist deine schambd.
11 Du solt der tochter deines Vaters weibs / die deinem Vater geborn ist / vnd deine schwester ist / schamd nicht blössen.
12 Du solt deines Vatern schwester schambd nicht blössen / denn es ist deines Vatern neheste Blutfreundin.
13 Du solt deiner Mutter schwester schambd nicht blössen / denn es ist deiner Mutter neheste Blutfreundin.
14 DV solt deines Vatern bruder schambd nicht blössen / das du sein Weib nemest / denn sie ist deine Wase.
15 Du solt deiner Schnur schambd nicht blössen / denn es ist deines Sons weib / darumd soltu jre schambd nicht blössen.
16 Du solt deines Bruders weibs schambd nicht blössen / Denn sie ist deines Bruders schambd.
17 Du solt deines Weibs sampt jr Tochter schambd nicht blössen / noch jrs Sons tochter oder Tochter tochter nemen / jre schambd zu blössen / denn es ist jre neheste Blutfreundin / vnd ist ein laster.
18 Du solt auch deines weibes Schwester nicht nemen neben jr jre schambd zublössen / jr zu wider / weil sie noch lebt.
19 DV solt nicht zum Weibe gehen / weil sie jre Kr
anckheit hat / in jrer vnreinigkeit / jre schambd zu blössen.
20 DV solt auch nicht bey deines Nehesten weib ligen / sie zubesamen da mit du dich an jr verunreinigst.
21 DV solt auch deines samens nicht geben / das es dem Molech verbrand werde / Das du nicht entheiligst den Namen deines Gottes / Denn ich bin der HERR. Leui. 20.; 1. Reg. 18.
22 DV solt nicht bey Knaben ligen / wie beim Weibe / Denn es ist ein grewel.
23 Du solt auch bey keinem Thier liegen / das du mit jm verunreinigt werdest. Vnd kein Weib sol mit eim Thier zuschaffen haben / Denn es ist ein grewel. Exod. 26.
24 JR solt euch in dieser keinem verunreinigen / Denn in diesem allen haben sich verunreiniget die Heiden / die ich fur euch her wil ausstossen/
25 Vnd das Land da durch verunreinigt ist / Vnd ich wil jre missethat an jnen heimsuchen / das das Land seine Einwoner ausspeie.
26 Darumb haltet meine Satzung vnd rechte / vnd thut dieser Grewel keine / weder der Einheimische noch der Frembdling vnter euch.
27 Denn alle solche grewel haben die leute dieses lands gethan / die vor euch waren / vnd haben das Land verunreinigt/
28 auff das euch nicht auch das Land ausspeie / wenn jr es verunreinigt / gleich wie es die Heiden hat ausgespeiet / die vor euch waren.
29 Denn welche diese Grewel thun dere Seelen sollen ausgerottet werden von jrem volck.
30 Darumb haltet meine satzunge / das jr nicht thut nach den grewlichen sitten / die vor euch waren / das jr nicht damit verunreinigt werdet / Denn ich bin der HERR ewr Gott.
Capitel 19
1 VND DER HERR redet mit Mose / vnd sprach/
2 Rede mit der gantzen Gemeine der kinder Jsrael / vnd sprich zu jnen / Jr solt heilig sein / denn ich bin heilig / der HERR ewr Gott.
3 Ein jglicher fürchte seine Mutter vnd seinen Vater. Haltet meine Feiertage / Denn ich bin der HERR ewr Gott.
4 Jr solt euch nicht zu den Götzen wenden / vnd solt euch keine gegossene Götter machen / Denn ich bin der HERR ewr Gott. Leui. 11.; 1. Pet. 1.
Collected Works of Martin Luther Page 119