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Collected Works of Martin Luther

Page 121

by Martin Luther


  8 vnd dem HERRN opffern sieben tage / Der siebende tag sol auch heilig heissen / da jr zusamen kompt / da solt jr auch kein Diensterbeit thun. Exo. 23.; Num. 28.; Deut. 16.

  9 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach/

  10 Sage den kindern Jsrael / vnd sprich zu jnen. Wenn jr ins Land kompt / das ich euch geben werde / vnd werdets erndten / So solt jr eine Garben der erstlinge ewr erndten zu dem Priester bringen.

  11 Da sol die garbe Gewebd werden fur dem HERRN / das von euch angeneme sey / Solchs sol aber der Priester thun des andern tags nach dem Sabbath.

  12 Vnd solt des tages / da ewr garben Gewebd wird / ein Brandopffer dem HERRN thun / von einem lamb / das on wandel vnd jerig sey/

  13 sampt dem Speisopffer / zwo zehenden Semelmelh mit öle gemengt / zum opffer dem HERRN eins süssen geruchs / Dazu das Tranckopffer ein vierteil Hin weins.

  14 Vnd solt kein new brot noch sangen noch korn zuuor essen / bis auff den tag / da jr ewrem Gott opffer bringet / Das sol ein Recht sein ewren Nachkomen / in allen ewren Wonungen.

  15 DARnach solt jr zelen vom andern tage des Sabbaths / da jr die Webegraben brachtet / sieben gantzer Sabbath/

  16 bis an den andern tag des siebenden Sabbaths / nemlich / funffzig tage solt jr zelen / vnd new Speisopffer dem HERRN opffern/

  17 Vnd solts aus allen ewren Wonungen opffern / nemlich / zwey Webebrot von zwo zehenden Semelmelh gesewrt vnd gebacken / zu erstlingen dem HERRN.

  18 Vnd solt erzu bringen neben ewrem Brot / sieben jerige lemmer on wandel / vnd einen jungen farren / vnd zween widder / Das sol des HERRN Brandopffer / Speisopffer vnd Tranckopffer sein / Das ist ein Opffer eins süssen geruchs dem HERRN.

  19 DAzu solt jr machen einen zigenbock zum Sündopffer / vnd zwey jerige lemmer zum Danckopffer/

  20 Vnd der Priester sols Weben sampt dem brot der Erstlinge fur dem HERRN vnd den zweien lemmern / Vnd sol dem HERRN heilig / vnd des Priesters sein.

  21 Vnd solt diesen tag ausruffen / denn er sol vnter euch heilig heissen / da jr zusamen komet / Keine diensterbeit solt jr thun / Ein ewigs Recht sol das sein bey ewren Nachkomen in allen ewren Wonungen.

  22 WEnn jr aber ewr Land erndtet / solt jrs nicht gar auff dem felde einschneiten / auch nicht alles gnaw aufflesen / Sondern solts den Armen vnd Frembdlingen lassen / Jch bin der HERR ewr Gott. Leui. 19.; Deut. 24.

  23 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach/

  24 Rede mit den kindern Jsrael / vnd sprich / Am ersten tage des siebenden monden / solt jr den heiligen Sabbath des blasens zum gedechtnis halten / da jr zusamen kompt/

  25 Da solt jr keine Diensterbeit thun / vnd solt dem HERRN opffern. Num. 29.

  26 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach/

  27 Des zehenden tages in diesem siebenden monden / ist der Versünetag / der sol bey euch heilig heissen / das jr zusamen kompt / da solt jr ewren Leib casteien / vnd dem HERRN opffern.

  28 Vnd solt keine Erbeit thun an diesem tag / denn es ist der Versünetag / das jr versünet werdet fur dem HERRN ewrem Gott.

  29 Denn wer seinen Leib nicht casteiet an diesem tage / Der sol aus seinem volck gerottet werden.

  30 Vnd wer dieses tages jrgent eine erbeit thut / den wil ich vertilgen aus seinem volck/

  31 Darumb solt jr keine erbeit thun / Das sol ein ewigs Recht sein ewrn Nachkomen / in allen ewren Wonungen.

  32 Es ist ewr grosser Sabbath / das jr ewre Leibe casteiet / Am neunden tage des monden zu abend solt jr diesen Sabbath halten / von abend an bis wider zu abend. Leui. 16.; Num. 29.

  33 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach/

  34 Rede mit den kindern Jsrael / vnd sprich / Am funffzehenden tage dieses siebenden mondes ist das Fest der Laubhütten sieben tage dem HERRN.

  35 Der erste tag sol heilig heissen / das jr zusamen kompt / keine Diensterbeit solt jr thun.

  36 Sieben tage solt jr dem HERRN opffern / Der achte tag sol auch heilig heissen / das jr zusamen kompt / vnd solt ewr Opffer dem HERRN thun / denn es ist der Versammlung tag / keine Diensterbeit solt jr thun.

  37 DAS sind die Feste des HERRN / die jr solt für heilig halten / das jr zusamen kompt / vnd dem HERRN opffer thut / Brandopffer / Speisopffer / Tranckopffer vnd ander Opffer / ein jglichs nach seinem tage/

  38 On was der Sabbath des HERRN / vnd ewre Gaben / vnd Gelübden vnd freywillige Gaben sind / die jr dem HERRN gebt. Num. 29.

  39 SO solt jr nu am funffzehenden tage des siebenden mondens / wenn jr das einkomen vom Lande eingebracht habt / das Fest des HERRN halten sieben tage lang. Am ersten tage ist es Sabbath / vnd am achten tage ist es auch Sabbath.

  40 Vnd solt am ersten tage Früchte nemen von schönen Bewmen / Palmenzweige / vnd Meyen von dichten Bewmen vnd Bachweiden / vnd sieben tage frölich sein fur dem HERRN ewrem Gott/

  41 vnd solt also dem HERRN / des jars das Fest halten sieben tage. Das sol ein ewigs Recht sein bey ewrn Nachkomen / das sie im siebenden monden also feiren.

  42 Sieben tage solt jr in Laubhütten wonen / Wer einheimisch ist in Jsrael / der sol in Laubhütten wonen.

  43 Das ewre Nachkomen wissen / wie ich die kinder Jsrael hab lassen in Hütten wonen / da ich sie aus Egiptenland füret / Jch bin der HERR ewr Gott.

  44 Vnd Mose saget den kindern Jsrael solche Feste des HERRN.

  Capitel 24

  1 VND DER HERR redet mit Mose / vnd sprach.

  2 Gebeut den kindern Jsrael / das sie zu dir bringen gestossen lauter Bawmöle zu Liechten / das oben in die Lampen teglich gethan werde/

  3 haussen fur dem furhang des Zeugnis in der Hütten des Stiffts. Vnd Aaron sols zurichten des abends vnd des morgens fur dem HERRN teglich / Das sey ein ewiges Recht ewrn Nachkomen/

  4 Er sol aber die Lampen auff dem feinen Leuchter zurichten fur dem HERRN teglich. Exod. 27.

  5 VND solt Semelmelh nemen / vnd dauon zwelff Kuchen backen / zwo zehende sol ein kuche haben/

  6 Vnd solt sie legen ja sechs auff eine schicht auff den feinen Tisch fur dem HERRN.

  7 Vnd solt auff die selben legen reinen Weyrauch / das es seien Denckbro zum Fewr dem HERRN.

  8 Alle Sabbath für vnd für / sol er sie zurichten fur dem HERRN / von den kindern Jsrael / zum ewigen Bund.

  9 Vnd sollen Aarons vnd seiner Söne sein / die sollen sie essen an heiliger Stete / Denn das ist sein allerheiligsts von den Opffern des HERRN zum ewigen Recht. Exod. 25.

  10 Es gieng aber aus eines jsraelischen weibs Son / der eines Egyptischen mans Kind war vnter den kindern Jsrael / vnd zancket sich im Lager mit einem Jsraelischen man/

  11 Vnd lestert den Namen vnd fluchet. Da brachten sie jn zu Mose (Seine mutter aber hies Selomith / eine tochter Dibri vom stam Dan)

  12 vnd legten jn gefangen / bis jnen klar antwort würde durch den Mund des HERRN.

  13 VNd der HERR redet mit Mose / vnd sprach/

  14 Füre den Flucher hin aus fur das Lager / vnd las alle / die es gehöret haben / jre hende auff sein Heubt legen / vnd las jn die gantze Gemeine steinigen.

  15 Vnd sage den kindern Jsrael / Welcher seinem Gott fluchet / Der sol seine sünde tragen/

  16 Welcher des HERRN Namen lestert / Der sol des todes sterben / die gantze Gemeine sol jn steinigen / Wie der Frembdlinge / so sol auch der Einheimische sein / Wenn er den Namen lestert / So sol er sterben.

  17 WEr jrgent einen Menschen erschlegt / Der sol des todes sterben/

  18 Wer aber ein Vieh erschlegt / Der sols bezalen / Leib vmb leib.

  19 Vnd wer seinen Nehesten verletzt / Dem sol man thun / wie er gethan hat/

  20 Schade vmb schade / Auge vmb auge / Zaan vmb zaan / Wie er hat einen Menschen verletzt / So sol man jm wider thun.

  21 Also / das wer ein Vieh erschlegt / der sols bezalen / Wer aber einen Menschen erschlegt / der sol sterben.

  22 Es sol einerley Recht vnter euch sein / dem Frembdlingen wie dem Einheimischen / Denn ich bin der HERR ewer Gott. Exod. 21.; Deut. 19.; Matt. 5.

  2Capitel aber sagets den kindern Jsrael / Vnd füreten den Flucher aus fur das Lager / vnd steinigeten jn / Also theten die kinder Jsrael / wie der HERR Mose geboten hat
te.

  Capitel 25

  1 VND DER HERR redet mit Mose auff dem berge Sinai / vnd sprach/

  2 Rede mit den kindern Jsrael / vnd sprich zu jnen. Wenn jr ins Land kompt / das ich euch geben werde / So sol das Land seine Feire dem HERRN feiren/

  3 Das du sechs jar dein Feld beseest / vnd sechs jar deinen Weinberg beschneitest / vnd samlest die früchte ein.

  4 Aber im siebenden jar / sol das Land seine grosse Feier dem HERRN feiren / darin du dein Feld nicht beseen / noch deinen Weinberg beschneiten solt.

  5 WAs aber von jm selber nach deiner Erndten wechst / soltu nicht erndten / vnd die Drauben / so on deine erbeit wachsen / soltu nicht lesen / die weil es ein Feiriar ist des Lands.

  6 Sondern die Feir des Lands solt jr darumb halten / das du dauon essest / dein Knecht / deine Magd / dein Taglöhner / dein Hausgenos / dein Frembdlinger bey dir/

  7 dein Vieh / vnd die Thier in deinem lande / Alle früchte sollen speise sein.

  8 VND du solt zelen solcher Feiriar sieben / das sieben jar sieben mal gezelet werden / vnd die zeit der sieben Feiriar / mache neun vnd vierzig jar.

  9 Da soltu die Posaunen lassen blasen durch alle ewer Land / am zehenden tage des siebenden monden / eben am tage der versünunge.

  10 Vnd jr solt das Funffzigst jar heiligen / vnd solts ein Erlasiar heissen im Lande / allen die drinnen wonen / denn es ist ewr Halliar / Da sol ein jglicher bey euch wider zu seiner Habe / vnd zu seinem Geschlecht komen/

  11 Denn das funffzigst jar ist ewr Halliar. Jr solt nicht seen / auch was von jm selber wechst / nicht erndten / auch was on erbeit wechst im Weinberge nicht lesen.

  12 Denn das Halliar sol vnter euch heilig sein / Jr solt aber essen was das Feld tregt.

  13 Das ist das Halliar / da jederman wider zu dem seinen komen sol. Deut. 15.

  14 WEnn du nu etwas deinem Nehesten verkeuffest / oder jm etwas abkeuffest / sol keiner seinen Bruder vberforteilen.

  15 Sondern nach der zal vom Halliar an / soltu es von jm keuffen / vnd was die jare hernach tragen mügen / so hoch sol er dirs verkeuffen.

  16 Nach der menge der jar soltu den Kauff steigern / vnd nach der wenige der jar soltu den Kauff ringern / denn er sol dirs / nach dem es tragen mag / verkeuffen.

  17 So vberforteile nu keiner seinen Nehesten / sondern fürchte dich fur deinem Gott / Denn ich bin der HERR ewr Gott.

  18 Darumb thut nach meinen Satzungen / vnd haltet meine Rechte / das jr darnach thut / Auff das jr im Lande sicher wonen mügt/

  19 Denn das Land sol euch seine Früchte geben / das jr zu essen gnug habt / vnd sicher darinnen wonet.

  20 VND ob du würdest sagen / Was sollen wir essen im siebenden jar? Denn wir seen nicht / so samlen wir auch kein Getreide ein.

  21 Da wil ich meinem Segen vber euch im sechsten jar gebieten / das er sol dreier jar Getreide machen/

  22 Das jr seet im achten jar / vnd von dem alten getreide esset / bis in das neunde jar / das jr vom alten esset / bis wider new getreide kompt.

  23 Darumb solt jr das Land nicht verkeuffen ewigklich / Denn das Land ist mein / vnd jr seid Frembdlinge vnd Geste fur mir/

  24 Vnd solt in alle ewrem Lande / das land zu lösen geben.

  25 WEnn dein Bruder verarmet / vnd verkeufft dir seine Habe / vnd sein nehester Freund kompt zu jm / das ers löse / So sol ers lösen / was sein Bruder verkaufft hat.

  26 Wenn aber jemand keinen Löser hat / vnd kan mit seiner hand so viel zuwegen bringen / das ers ein teil löse/

  27 So sol man rechen von dem jar / da ers hat verkaufft / vnd dem Verkeuffer die vbrigen jar wider einreumen / das er wider zu seiner Habe kome.

  28 Kan aber seine hand nicht so viel finden / das eins teils jm wider werde / So sol das er verkaufft hat in der hand des keuffers sein / bis zum Halliar / Jn dem selben sol es ausgehen / vnd er wider zu seiner Habe kommen.

  29 WEr ein Wonhaus verkeufft in der Stadtmauren / der hat ein gantz jar frist / dasselbe wider zulösen / Das sol die zeit sein / darinnen er es lösen mag.

  30 Wo ers aber nicht löset / ehe denn das gantze jar vmb ist / So sols der Keuffer ewiglich behalten vnd seine Nachkomen / vnd sol nicht los ausgehen im Halliar.

  31 Jsts aber ein Haus auff dem Dorffe / da keine maur vmb ist / Das sol man dem feld des lands gleich rechen / vnd sol los werden / vnd im Halliar ledig ausgehen.

  32 DJe Stedte der Leuiten vnd die Heuser in den stedten / da jre Habe innen ist / mügen jmerdar gelöset werden.

  33 Wer etwas von den Leuiten löset / der sols verlassen im Halliar / es sey haus oder stad / das er besessen hat / Denn die heuser in stedten der Leuiten sind jre habe vnter den kindern Jsrael.

  34 Aber das Feld vor jren Stedten sol man nicht verkeuffen / Denn das ist jr Eigenthum ewiglich.

  35 WEnn dein Bruder verarmet vnd neben dir abnimpt / So soltu jn auffnemen als einen Frembdlingen oder Gast / das er lebe neben dir/

  36 Vnd solt nicht wucher von jm nemen noch vbersatz / sondern solt dich fur deinem Gott fürchten / Auff das dein Bruder neben dir leben künne.

  37 Denn du solt jm dein geld nicht auff wucher thun / noch deine speise auff vbersatz austhun/

  38 Denn ich bin der HERR ewr Gott / der euch aus Egyptenland gefüret hat / das ich euch das land Canaan gebe vnd ewr Gott were. Exod. 22.

  39 WEnn dein Bruder verarmet neben dir / vnd verkeufft sich dir / So soltu jn nicht lassen dienen als einen Leibeigen/

  40 Sondern wie ein Taglöhner vnd Gast sol er bey dir sein / vnd bis an das Halliar bey dir dienen.

  41 Denn sol er von dir los ausgehen / vnd seine Kinder mit jm / vnd sol wider komen zu seinem Geschlecht vnd zu seiner Veter habe.

  42 Denn sie sind meine Knechte / die ich aus Egyptenland gefürt habe / Darumb sol man sie nicht auff Leibeigen weise verkauffen.

  43 Vnd solt nicht mit der strenge vber sie herrschen / Sondern dich fürchten fur deinem Gott. Exo. 21.; Deut. 15.

  44 WJltu aber leibeigen Knechte vnd Megde haben / So soltu sie keuffen von den Heiden / die vmb euch her sind/

  45 von den gesten / die frembdlinge vnter euch sind / vnd von jren Nachkomen die sie bey euch in ewrem Lande zeugen. Die selben solt jr zu eigen haben/

  46 vnd solt sie besitzen vnd ewre Kinder nach euch / zum eigenthum fur vnd fur / die solt jr leibeigen Knechte sein lassen. Aber vber ewr Brüder die kinder Jsrael / sol keiner des andern herrschen mit der strenge.

  47 WEnn jrgend ein Frembdling oder Gast bey dir zunimpt / vnd dein Bruder neben jm verarmet / vnd sich dem Frembdlingen oder Gast bey dir / oder jemand von seinem stam verkeufft/

  48 So sol er nach seinem verkeuffen recht haben / wider los zu werden. Vnd es mag jn jemand vnter seinen Brüdern lösen/

  49 oder sein Vetter oder vetters Son / oder sonst sein nehester Blutfreund seines Geschlechts / oder so seine selbs hand so viel erwirbt / so sol er sich lösen.

  50 Vnd sol mit seinem Keuffer rechen vom jar an / da er sich verkaufft hatte / bis auffs Halliar / Vnd das geld sol nach der zal der jar seines verkeuffens gerechnet werden / vnd sol sein taglohn der gantzen zeit mit einrechen.

  51 Sind noch viel jar bis an das Halliar / So sol er nach den selben deste mehr zu lösen geben / darnach er gekaufft ist.

  52 Sind aber wenig jar vbrig bis ans Halliar / So sol er auch darnach widergeben zu seiner lösung/

  53 vnd sol sein Taglohn von jar zu jar mit einrechen / Vnd solt nicht lassen mit der strenge vber jn herrschen fur deinen augen.

  54 Wird er aber auff diese weise sich nicht lösen / So sol er im Halliar los ausgehen / vnd seine Kinder mit jm.

  55 Denn die kinder Jsrael sind meine Knechte / die ich aus Egyptenland gefürt habe / Jch bin der HERR ewr Gott.

  Capitel 26

  1 JR SOLT euch keinen Götzen machen noch Bilde / vnd solt euch keine Seulen auff richten / noch keinen Malstein setzen in ewrem Lande / das jr dafur anbetet / Denn ich bin der HERR ewr Gott.

  2 Haltet meine Sabbath / vnd fürchtet euch fur meinem Heiligthum / Jch bin der HERR. Exod. 20.; Deut. 5.; Psal. 96.

  3 WErdet jr in meinen Satzungen wandeln / vnd meine gebot
halten vnd thun/

  4 So wil ich euch Regen geben zu seiner zeit / vnd das Land sol sein gewechs geben / vnd die Bewme auff dem felde jre früchte bringen.

  5 Vnd die Dresschezeit sol reichen bis zur Weinerndten / vnd die weinerndte sol reichen bis zur zeit der saat / Vnd sollet Brots die fülle haben / vnd solt sicher in ewrem Lande wonen.

  6 Jch wil Fried geben in ewrem Lande / das jr schlaffet vnd euch niemand schrecke. Jch wil die bösen Thier aus ewrem Lande thun / vnd sol kein Schwert durch ewr Land gehen. Deut. 28.

  7 JR solt ewr Feinde jagen / vnd sie sollen fur euch her ins schwert fallen.

  8 Ewer fünffe sollen hundert jagen / vnd ewr hundert sollen zehen tausent jagen / Denn ewre Feinde sollen fur euch her fallen ins schwert.

  9 Vnd ich wil mich zu euch wenden / vnd wil euch wachsen vnd mehren lassen / vnd wil meinen Bund euch halten.

  10 Vnd solt von dem Firnen essen / vnd wenn das Newe kompt / das firnen wegthun.

  11 Jch wil meine Wonung vnter euch haben / vnd meine Seele sol euch nicht verwerfen.

  12 Vnd wil vnter euch wandeln / vnd wil ewr Gott sein / so solt jr mein Volck sein.

  13 Denn ich bin der HERR ewr Gott / der euch aus Egyptenland gefüret hat / das jr nicht jre Knechte weret / Vnd hab ewr Joch zubrochen / vnd hab euch auffgericht wandeln lassen. 2. Cor. 6.

  14 Werdet jr aber mir nicht gehorchen / vnd nicht thun diese Gebote alle/

  15 vnd werdet meine Satzunge verachten / vnd ewre Seele meine Rechte verwerffen / das jr nicht thut alle meine Gebot / vnd werdet meinen Bund lassen anstehen.

  16 So wil ich euch auch solchs thun / Jch wil euch heimsuchen mit schrecken / schwulst vnd fieber / das euch die Angesicht verfallen / vnd der Leib verschmachte. Jr solt vmb sonst ewren Samen seen / vnd ewre Feinde sollen jn fressen.

  17 Vnd ich wil mein Andlitz wider euch stellen / vnd solt geschlagen werden fur ewren Feinden / vnd die euch hassen / sollen vber euch herrschen / Vnd solt fliehen da euch niemand jagt. Deut. 28.; 1. Thre. 2.; Mal. 2.

  18 SO jr aber vber das noch nicht mir gehorchet / So wil ichs noch sieben mal mehr machen / euch zu straffen vmb ewre sünde/

 

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