10 Vnd du solt thun nach dem / das sie dir sagen / an der Stet / die der HERR erwelet hat / vnd solts halten / das du thust nach allem das sie dich leren werden.
11 Nach dem Gesetz das sie dich leren / vnd nach dem Recht das sie dir sagen / soltu dich halten / das du von demselben nicht abweichest / weder zur rechten noch zur lincken.
12 Vnd wo jemand vermessen handlen würde / das er dem Priester nicht gehorchet / der daselbs in des HERRN deines Gottes ampt stehet / oder dem Richter / Der sol sterben / vnd solt den Bösen aus Jsrael thun/
13 Das alles Volck höre vnd fürchte sich / vnd nicht mehr vermessen sey.
14 Wenn du ins land kompst / das dir der HERR dein Gott geben wird / vnd nimest es ein / vnd wonest drinnen / vnd wirst sagen / Jch wil einen König vber mich setzen / wie alle Völcker vmb mich her haben/
15 So soltu den zum Könige vber dich setzen / den der HERR dein Gott erwelen wird. Du solt aber aus deinen Brüdern einen zum König vber dich setzen / Du kanst nicht jrgend einen Frembden / der nicht dein Bruder ist / vber dich setzen.
16 Allein / das er nicht viel Rösser halte / vnd füre das Volck nicht wider in Egypten / vmb der rösser menge willen / weil der HERR euch gesagt hat / das jr fort nicht wider durch diesen weg komen solt.
17 Er sol auch nicht viel Weiber nemen das sein hertz nicht abgewand werde / Vnd sol auch nicht viel silber vnd gold samlen. 1. Reg. 8.
18 VND wenn er nu sitzen wird auff dem stuel seines Königreichs / Sol er dis ander Gesetz von den Priestern / den Leuiten nemen / vnd auff ein Buch schreiben lassen.
19 Das sol bey jm sein / vnd sol drinnen lesen sein leben lang / Auff das er lerne fürchten den HERRN seinen Gott / das er halte alle wort dieses Gesetzes vnd diese Rechte / das er darnach thu.
20 Er sol sein hertz nicht erheben vber seine Brüder / vnd sol nicht weichen von dem Gebot / weder zur rechten noch zur lincken / Auff das er seine tage verlenge auff seinem Königreich / er vnd seine kinder in Jsrael.
Capitel 18
1 DJE PRIESTER / die Leuiten des gantzen stams Leui sollen nicht Teil noch Erbe haben mit Jsrael / Die opffer des HERRN vnd sein erbteil sollen sie essen.
2 Darumb sollen sie kein Erbe vnter jren Brüdern haben / das der HERR jr Erbe ist / wie er jnen geredt hat.
3 Das sol aber das Recht der Priester sein an dem volck vnd an denen / die da opffern / es sey ochs oder schafe / Das man dem Priester gebe den Arm vnd beide Backen vnd den Wanst.
4 Vnd das Erstling deines korns / deines mosts / vnd deines öles / Vnd das erstling von der schur deiner schafe.
5 Denn der HERR dein Gott hat jn erwelet aus allen deinen Stemmen / das er stehe am dienst im Namen des HERRN / er vnd seine Söne ewiglich. Num. 18.; Deut. 10.; Deut. 12.; Deut. 14.; 1. Cor. 9.
6 WEnn ein Leuit kompt / aus jrgend einer deiner Thoren / oder sonst jrgend aus gantz Jsrael / da er ein Gast ist / vnd kompt nach aller lust seiner seele an den Ort / den der HERR erwelet hat/
7 Das er diene im Namen des HERRN seines Gottes / wie alle seine Brüder die Leuiten / die daselbs fur dem HERRN stehen/
8 Die sollen gleichen Teil zu essen haben / vber das er hat von dem verkaufften gut seiner Veter.
9 WEnn du in das Land kompst / das dir der HERR dein Gott geben wird / So soltu nicht lernen thun / die Grewel dieser Völcker.
10 Das nicht vnter dir funden werde / der sein Son oder Tochter durchs fewr gehen lasse / oder ein Weissager / oder ein Tageweler / oder der auff Vogel geschrey achte / oder ein Zeuberer/
11 oder Beschwerer / oder Warsager / oder ein Zeichendeuter / oder der die Todten frage.
12 Denn wer solchs thut / der ist dem HERRN ein Grewel / vnd vmb solcher grewel willen vertreibt sie der HERR dein Gott fur dir her.
13 Du aber solt on wandel sein mit dem HERRN deinem Gott.
14 Denn diese Völcker / die du einnemen wirst / gehorchen den Tagewelern vnd Weissagern / Aber du solt dich nicht also halten gegen dem HERRN deinem Gott. Leu. 18.; Leu. 20.; Deu. 12.; Deu. 17.
15 EJnen Propheten wie mich / wird der HERR dein Gott dir erwecken / aus dir vnd aus deinen Brüdern / Dem solt jr gehorchen.
16 Wie du denn von dem HERRN deinem Gott gebeten hast zu Horeb / am tage der versamlung / vnd sprachst / Jch wil fort nicht mehr hören die stim des HERRN meines Gottes / vnd das grosse Fewr nicht mehr sehen / das ich nicht sterbe.
17 Vnd der HERR sprach zu mir / Sie haben wol geredt/
18 JCH wil jnen einen Propheten / wie du bist / erwecken aus jren Brüdern / vnd meine Wort in seinen Mund geben / Der sol zu jnen reden / alles was ich jm gebieten werde.
19 Vnd wer meine wort nicht hören wird / Die er in meinem Namen reden wird / von dem wil ichs foddern. Act. 3.; Act. 7.; Exo. 20.
20 DOch wenn ein Prophet vermessen ist zu reden in meinem Namen / das ich jm nicht geboten habe zu reden / Vnd welcher redet in dem namen anderer Götter / der selb Prophet sol sterben.
21 Ob du aber in deinem hertzen sagen würdest / Wie kan ich mercken welchs wort der HERR nicht geredt hat?
22 Wenn der Prophet redet in dem Namen des HERRN / vnd wird nichts draus vnd kompt nicht / Das ist das wort / das der HERR nicht geredt hat / Der Prophet hats aus vermessenheit geredt / darumb schew dich nicht fur jm.
Capitel 19
1 WENN DER HERR dein Gott die Völcker ausgerottet hat / welcher Land dir der HERR dein Gott geben wird / das du sie einnemest / vnd in jren Stedten vnd Heusern wonest/
2 Soltu dir drey Stedte aussondern im Lande / das dir der HERR dein Gott geben wird einzunemen.
3 Vnd solt gelegene Ort welen / vnd die grentze deins Lands / das dir der HERR dein Gott austeilen wird / in drey Kreis scheiden / Das da hin fliehe / wer einen Todschlag gethan hat.
4 Vnd das sol die sache sein / das da hin fliehe der einen Todschlag gethan hat / das er lebendig bleibe. Deut. 4.; Josu. 20.; Num. 35. WEnn jemand seinen Nehesten schlegt / nicht fürsetzlich / vnd hat vor hin keinen hass auff jn gehabt/
5 Sondern / als wenn jemand mit seinem Nehesten in den wald gienge / holtz zu hawen / vnd holet mit der hand die Axt aus / das holtz abzuhawen / vnd das Eisen füre vom stiel / vnd treffe seinen Nehesten / vnd er stürbe. Der sol in dieser Stedte eine fliehen / das er lebendig bleibe/
6 Auff das nicht der Blutrecher dem Todschleger nachiage / weil sein hertz erhitzt ist / vnd ergreiffe jn / weil der weg so ferne ist / vnd schlage jm seine Seele / So doch kein vrteil des tods an jm ist / weil er keinen hass vor hin zu jm getragen hat.
7 Darumb gebiete ich dir / das du drey Stedte aussonderst.
8 VND so der HERR dein Gott deine Grentze weitern wird / wie er deinen Vetern geschworen hat / vnd gibt dir alles Land / das er geredt hat deinen Vetern zu geben
9 (So du anders alle diese Gebot halten wirst / das du darnach thust / die ich dir heute gebiete / das du den HERRN deinen Gott liebest / vnd in seinen wegen wandelst / dein leben lang) So soltu noch drey Stedte thun zu diesen dreien/
10 Auff das nicht vnschüldig blut in deinem Lande vergossen werde / das dir der HERR dein Gott gibt zum Erbe / vnd kome Blutschulden auff dich.
11 WEnn aber jemand hass tregt wider seinen Nehesten / vnd lauret auff jn / vnd macht sich vber jn / vnd schlegt jm seine Seele tod / vnd fleucht in dieser Stedte eine/
12 So sollen die Eltesten in seiner Stad hin schicken / vnd von dannen holen lassen / vnd jn in die hende des Blutrechers geben / das er sterbe.
13 Dein augen sollen sein nicht verschonen / vnd solt das vnschüldig blut aus Jsrael thun / das dirs wolgehe.
14 DV solt deines Nehesten grentze nicht zu rücke treiben / die die vorigen gesetzt haben in deinem Erbteil / das du erbest im Lande / das dir der HERR dein Gott gegeben hat einzunemen.
15 ES sol kein einzeler Zeuge wider jemand aufftretten / vber jrgend einer missethat oder sünde / es sey welcherley sünde es sey / die man thun kan / Sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen sol die sache bestehen. Deut. 17.; Matt. 18.; 2. Cor. 13.
16 WEnn ein freueler Zeuge wider jemand aufftritt / vber jn zu bezeugen eine vbertrettung.
17 So sollen die beide Menne
r / die eine sach mit einander haben / fur dem HERRN / fur den Priestern vnd Richtern stehen / die zur selben zeit sein werden.
18 Vnd die Richter sollen wol forschen / Vnd wenn der falsche Zeuge hat ein falsch zeugnis wider seinen Bruder gegeben/
19 So sollet jr jm thun wie er gedacht seinem Bruder zu thun / das du den Bösen von dir weg thust.
20 Auff das die andern hören / sich fürchten vnd nicht mehr solche böse stück furnemen zu thun vnter dir.
21 Dein auge sol sein nicht schonen / Seel vmb seel / Auge vmb auge / Zan vmb zan / Hand vmb hand / Fus vmb fus. Exo. 21.; Leuit. 24.; Matt. 9.
Capitel 20
1 WENN DU in einen Krieg zeuchst wider deine Feinde / vnd sihest ross vnd wagen des Volcks / das grösser sey / denn du / So fürchte dich nicht fur jnen / Denn der HERR dein Gott / der dich aus Egyptenland gefüret hat / ist mit dir.
2 Wenn jr nu hin zu komet zum streit / So sol der Priester herzu tretten / vnd mit dem Volck reden/
3 vnd zu jnen sprechen / Jsrael höre zu / Jr gehet heut in den streit wider ewr Feinde / Ewr hertze verzage nicht / fürchtet euch nicht / vnd erschreckt nicht / vnd last euch nicht grawen fur jnen/
4 Denn der HERR ewr Gott gehet mit euch / das er fur euch streite mit ewren Feinden / euch zu helffen.
5 ABer die Amptleute sollen mit dem Volck reden vnd sagen / Welcher ein new Haus gebawet hat / vnd hats noch nicht eingeweihet / Der gehe hin vnd bleib in seinem hause / Auff das er nicht sterbe im krieg / vnd ein ander weihe es ein.
6 Welcher einen Weinberg gepflantzt hat / vnd hat jn noch nicht gemein gemacht / Der gehe hin vnd bleibe da heime / das er nicht im kriege sterbe / vnd ein ander mache jn gemeine.
7 Welcher ein Weib jm vertrawet hat / vnd hat sie noch nicht heim geholet / Der gehe hin vnd bleibe daheime / das er nicht im kriege sterbe / vnd ein ander hole sie heim.
8 VND die Amptleute sollen weiter mit dem Volck reden / vnd sprechen / Welcher sich fürchtet vnd ein verzagts hertz hat / der gehe hin vnd bleib da heime / Auff das er nicht auch seiner Brüder hertz feige mache / wie sein hertz ist.
9 Vnd wenn die Amptleute ausgeredt haben mit dem Volck / So sollen sie die Heubtleute fur das Volck an die spitzen stellen. Jud. 7.
10 WEnn du fur eine Stad zeuchst sie zu bestreiten / so soltu jr den friede anbieten.
11 Antwortet sie dir friedlich vnd thut dir auff / So sol alle das Volck / das drinnen finden wird / dir zinsbar vnd vnterthan sein.
12 Wil sie aber nicht friedlich mit dir handeln / vnd wil mit dir kriegen / So belegere sie.
13 Vnd wenn sie der HERR dein Gott dir in die hand gibt / So soltu alles was menlich drinnen ist / mit des schwerts scherffe schlahen.
14 On die Weiber / Kinder vnd Vieh / vnd alles was in der Stad ist / vnd allen Raub soltu vnter dich aus teilen / Vnd solt essen von der Ausbeut deiner Feinde / die dir der HERR dein Gott gegeben hat.
15 Also soltu allen Stedten thun / die seer ferne von dir ligen / vnd nicht hie vor den Stedten sind dieser Völcker. Num. 21.
16 ABer in den Stedten dieser Völcker / die dir der HERR dein Gott zum Erbe geben wird / soltu nichts leben lassen / was den odem hat.
17 Sondern solt sie verbannen / nemlich / die Hethiter / Amoriter / Cananiter / Pheresiter / Heuiter vnd Jebusiter / wie dir der HERR dein Gott geboten hat.
18 Auff das sie euch nicht leren thun alle die Grewel / die sie jren Göttern thun / vnd jr euch versündigt an dem HERRN ewrem Gott.
19 WEnn du fur einer Stad lange zeit ligen must / wider die du streitest sie zu erobern / So soltu die Bewme nicht verderben / das du mit Exten dran farest / Denn du kanst dauon essen / darumb soltu sie nicht ausrotten / Jsts doch holtz auff dem felde / vnd nicht Mensch / das es fur dir ein Bolwerg sein müge.
20 Welchs aber Bewme sind / die du weist das man nicht dauon isset / Die soltu verderben vnd ausrotten / vnd Bolwerg draus bawen wider die Stad / die mit dir krieget / bis das du jr mechtig werdest.
Capitel 21
1 WENN MAN einen Erschlagenen findet im Lande / das dir der HERR dein Gott geben wird einzunemen / vnd ligt im Felde / vnd man nicht weis / wer jn geschlagen hat.
2 So sollen deine Eltesten vnd Richter hin aus gehen / vnd von dem Erschlagenen messen an die Stedte die vmbher ligen.
3 Welche Stad die nehest ist / derselben Eltesten sollen eine junge Kue von den rindern nemen / da mit man nicht geerbeitet hat / noch am Joch gezogen hat/
4 Vnd sollen sie hin ab füren in einen kiesichten Grund / der weder geerbeitet noch beseet ist / vnd daselbs im grund jr den Hals abhawen.
5 DA sollen erzu komen die Priester / die kinder Leui (Denn der HERR dein Gott hat sie erwelet / das sie jm dienen vnd seinen Namen loben / vnd nach jrem Mund sollen alle sachen vnd alle scheden gehandelt werden)
6 Vnd alle Eltesten derselben Stad sollen erzu tretten zu dem Erschlagenen / vnd jre hende wasschen vber die junge Kue / der im grund der hals abgehawen ist/
7 Vnd sollen antworten / vnd sagen / Vnser hende haben dis Blut nicht vergossen / so habens auch vnser augen nicht gesehen.
8 Sey gnedig deinem volck Jsrael / das du der HERR erlöset hast / lege nicht das vnschüldige blut auff dein volck Jsrael / So werden sie vber dem blut versünet sein.
9 Also soltu das vnschüldige blut von dir thun / das du thust was recht ist fur den Augen des HERRN.
10 WEnn du in einen streit zeuchst wider deine Feinde / vnd der HERR dein Gott gibt dir sie in deine hende / das du jre Gefangen wegfürest.
11 Vnd sihest vnter den gefangenen ein schön Weib / vnd hast lust zu jr / das du sie zum weibe nemest/
12 So füre sie in dein Haus / vnd las jr das Har abscheren / vnd jre Negel beschneiten/
13 vnd die Kleider ablegen / darinnen sie gefangen ist / vnd las sie sitzen in deinem Hause / vnd beweinen einen mond lang jren Vater vnd jre Mutter / Darnach schlaff bey jr vnd nim sie zu der Ehe / vnd las sie dein weib sein.
14 Wenn du aber nicht lust zu jr hast / so soltu sie auslassen / wo sie hin wil / vnd nicht vmb gelt verkeuffen noch versetzen / Darumb das du sie gedemütiget hast.
15 WEnn jemand zwey Weiber hat / Eine die er lieb hat / vnd eine die er hasset / vnd sie jm Kinder geberen / beide die Liebe vnd die Feindselige / das der Erstgeborner der Feindseligen ist/
16 Vnd die zeit kompt / das er seinen Kindern das Erbe austeile / So kan er nicht den Son der Liebesten zum erstgebornen Son machen / fur den erstgebornen Son der Feindseligen.
17 Sondern er sol den Son der Feindseligen fur den ersten Son erkennen / das er jm zweifeltig gebe / alles das furhanden ist / Denn derselbe ist seine erste Krafft / vnd der ersten geburt Recht ist sein.
18 WEnn jemand einen eigenwilligen vnd vngehorsamen Son hat / der seiner Vater vnd Mutter stim nicht gehorcht / vnd wenn sie jn züchtigen / jnen nicht gehorchen wil.
19 So sol jn sein Vater vnd Mutter greiffen / vnd zu den Eltesten der stad füren / vnd zu dem Thor desselben orts/
20 vnd zu den Eltesten der stad sagen / Dieser vnser Son ist eigenwillig vnd vngehorsam / vnd gehorcht vnser stim nicht / vnd ist ein Schlemmer vnd Trunckenbolt.
21 So sollen jn steinigen / alle Leute der selbigen stad / das er sterbe / Vnd solt also den Bösen von dir thun / das es gantz Jsrael höre vnd sich fürchte.
22 WEnn jemand eine Sünde gethan hat / die des Tods wirdig ist / vnd wird also getödt / das man jn an ein Holtz henget.
23 So sol sein Leichnam nicht vber nacht an dem holtz bleiben / Sondern solt jn desselben tags begraben / Denn ein Gehenckter ist verflucht bey Gott / Auff das du dein Land nicht verunreinigst / das dir der HERR dein Gott gibt zum Erbe. Gal. 3.
Capitel 22
1 WENN DU deines Bruders ochsen oder schaf sihest irre gehen / So soltu dich nicht entziehen von jnen / sondern solt sie wider zu deinem Bruder füren.
2 Wenn aber dein Bruder dir nicht nahe ist / vnd kennest jn nicht / So soltu sie in dein Haus nemen / das sie bey dir seien / bis sie dein Bruder süche / vnd denn jm wider gebest.
3 Also soltu thun mit seinem esel / mit seinem kleid / vnd mit allem verlornen / das dein Bruder verleuret v
nd du es findest / du kanst dich nicht entziehen. Exo. 23.
4 WEnn du deines Bruders esel oder ochsen sihest fallen auff dem wege / So soltu dich nicht von jm entziehen / sondern solt jm auffhelffen. Matt. 12.; Luc. 14.
5 EJn Weib sol nicht Mans gerete tragen / vnd ein Man sol nicht Weiberkleider anthun / Denn wer solchs thut / der ist dem HERRN deinem Gott ein Grewel.
6 WEnn du auff dem wege findest ein Vogelnest / auff einem bawm oder auff der erden / mit Jungen oder mit Eiern / vnd das die Mutter auff den Jungen oder auff den Eiern sitzt / So soltu nicht die mutter mit den jungen nemen/
7 Sondern solt die mutter fliegen lassen / vnd die jungen nemen / Auff das dirs wolgehe / vnd lange lebest.
8 WEnn du ein new Haus bawest / so mache ein Lehnen drumb auff deinem Dache / Auff das du nicht Blut auff dem haus ladest / wenn jemand er ab fiele.
9 DV solt deinen Weinberg nicht mit mancherley beseen / das du nicht zur Fülle heiligest solchen samen (den du geseet hast) neben dem einkomen des Weinbergs.
10 Du solt nicht ackern zu gleich mit einem ochsen vnd esel.
11 Du solt nicht anziehen ein Kleid von wollen vnd leinen zu gleich gemenget.
12 Du solt dir Leplin machen an den vier fittigen deines mantels / damit du dich bedeckest. Leui. 19.; Num. 15.
13 WEnn jemand ein Weib nimpt / vnd wird jr gram / wenn er sie beschlaffen hat/
14 vnd legt jr was schendlichs auff / vnd bringet ein böse geschrey vber sie aus / vnd spricht / Das weib hab ich genomen / vnd da ich mich zu jr thet / fand ich sie nicht Jungfraw.
15 So sollen der vater vnd mutter / der Dirnen / sie nemen / vnd fur die Eltesten der stad in dem Thor / erfur bringen der Dirnen jungfrawschafft.
16 Vnd der Dirnen vater sol zu den Eltesten sagen / Jch hab diesem Man meine Tochter zum weibe gegeben / Nu ist er jr gram worden/
17 vnd legt ein schendlich ding auff sie / vnd spricht / Jch habe deine Tochter nicht Jungfraw funden / Hie ist die jungfrawschafft meiner Tochter / Vnd sollen die Kleider fur den Eltesten der stad ausbreiten.
Collected Works of Martin Luther Page 136